Kinder- und Jugendhilfe
Da es unseren Eltern aufgrund der familiären Krisensituation
oftmals nicht gelingt ihren Erziehungsauftrag umzusetzen und ihr
Leben zu organisieren, stellten wir fest, daß es auch hier einen
großen Hilfebedarf gab und gibt.
Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe
im Sinne des § VIII SGB Kinder- und Jugendhilfe an.
Unsere Fachkräfte begleiten die Kinder in Tageseinrichtungen (Schulen und Kindergärten) zur Tagespflege gemäß SGB VIII § 22 bis § 26.
Die Kinder sollen in ihrer Entwicklung, je nach Grunderkrankung, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
Finanziert werden diese Leistungen über die Landratsämter und Krankenkassen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.